Die Pflegeversicherung hat 2017 fünf Pflegegrade eingeführt, welche die bisherigen Pflegestufen ersetzten. Wer schon in eine Pflegestufe zugeordnet war, wurde automatisch in einen entsprechenden Pflegegrad übergeleitet (siehe den Beitrag Pflegegeld 2017: Pflegegrade lösen Pflegestufen ab). Für diese übergeleiteten Pflegegrade besteht ein Bestandschutz. Der Bestandschutz garantiert, dass sich das Pflegegeld auch im Fall einer künftigen Herunterstufung nicht verringert. Wer nach dem 01.01.2017 neu eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit beantragt, wird nach dem neuen Begutachtungssystem (NBA) beurteilt.
Wie sehen die Begutachtungsrichtlinien nach dem NBA aus und wie werden Pflegegrade berechnet?
Die Ermittlung der Pflegegrade ist aufwändig und es ist meiner Ansicht nach notwendig, sich vor einer anstehenden Begutachtung gut damit zu befassen. Wir haben uns dazu das Neue Begutachtungsaccessment (NBA) näher angeschaut. Nach dem NBA wird die Pflegebedürftigkeit eingeschätzt.
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Sechs von acht Modulen ergeben Punkte zur Ermittlung der Pflegegrade
Die Begutachtung nach dem NBA erfolgt mit einem Fragebogen, der sich auf acht verschiedene Lebensbereiche, sogenannten Module bezieht. Diese sind unter den jeweiligen weiterführenden Links näher beschrieben:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung
- Außerhäusliche Aktivitäten
- Haushaltsführung
Für die Ermittlung des Pflegegrades sind nur die ersten sechs der acht Module relevant. Die Einschätzung der Selbstständigkeit führt zur Vergabe von Punkten innerhalb der einzelnen Module. Die Punkte der einzelnen Module werden summiert und fließen mit unterschiedlicher Bedeutung in die Ermittlung des Pflegegrades ein, dies zeigt das folgende Diagramm.
Die einzelnen summierten Punkte jedes Moduls werden anschließend einem von fünf sogenannten Punktbereichen zugeordnet.
Aus der Summe dieser fünf ermittelten Punktbereiche wird schließlich der Pflegegrad abgeleitet. Den Punkteschlüssel zeigt die unten stehende Tabelle.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Punkte | 12,5- unter 27 | 27- unter 47,5 | 47,5 – unter 70 | 70 – unter 90 | 90-100 |
Aus der Summe dieser fünf ermittelten Punktbereiche wird schließlich der Pflegegrad abgeleitet. Wie, zeigt diese Tabelle. |
Was wird in der NBA-Begutachtung berücksichtigt?
Nach einer über 300 Seiten umfassenden Informationsschrift des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen sollen die Gutachter des MDK in einem Zeitrahmen von 60 Minuten eine Einschätzung des Grades der Selbstständigkeit ermitteln. Dabei sollen sowohl körperliche Einschränkungen als auch kognitive/psychische Einbußen und Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt werden. Einbezogen wird auch die Teilnahme an sozialen, kulturellen und weiteren außerhäuslichen Aktivitäten. Die Pflegebedürftigkeit von Kindern wird nicht am Grad der Selbstständigkeit, sondern an der Abweichung der Selbstständigkeit gegenüber gesunden gleichaltrigen Kindern ermittelt.
Die sechs für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit relevanten Module werden in den nachfolgenden Beiträgen beschrieben.