Erwerbsminderungsrente und ihre Voraussetzungen

Die Erwerbsminderungsrente bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit der vorzeitigen Rente aus gesundheitlichen Gründen. Jeder gesetzlich Rentenversicherte erhält regelmässig per Post von der Rentenversicherung eine Standmitteilung, die auch die aktuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente beinhaltet.

Zu unterscheiden sind neben gesundheitlichen Vorausetzungen die sogenannten formalen Voraussetzungen sowie zwei Arten der Erwerbsminderungsrente.


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Die Erwerbsminderungsrente wurde 2001 eingeführt und gilt für alle ab 1961 geborenen gesetzlich versicherten Personen. Für die vor 1961 Geborenen gelten die besseren Regelungen der Erwerbsunfähigkeitsrente.

 

Voraussetzungen der teilweisen Erwerbsminderungsrente

Die teilweise Erwerbsminderungsrente ermöglicht es in Teilzeit zu arbeiten und eine anteilige Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Es ist empfehlenswert, sich vorher von der Rentenversicherung berechnen zu lassen, wie hoch die ausgezahlte teilweise  Erwerbsminderungsrente bei einem bestimmten Verdienst ausfallen wird.

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Erwerbsfähigkeit liegt aus medizinischen Gründen zwischen drei und unter sechs Stunden am Tag. Als Grundlage für diese Feststellung wird eine leichte Bürotätigkeit angenommen, unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Beschäftigung.
  • Die Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind innerhalb der letzten fünf Jahren über einen Zeitraum von mindestens 36 Monate lang erfolgt. Diese Beitragszahlungen können also auch mit einer geringfügigen Beschäftigung (450€-Job) aufrecht erhalten werden.
  • Für den Bezug der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist eine Teilzeitstelle notwendig, bei der die tägliche Arbeitszeit unter sechs Stunden liegt. Hat der Versicherte keine Teilzeitbeschäftigung, so gewährt die Rentenversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes. In diesem Fall erhält der Erwerbsminderungsrentner zwar die volle Rente, hat aber den Status der teilweisen Erwerbsminderungsrente.

Fällt die Rente so niedrig aus, dass man damit das Existenzminumum nicht decken kann, dann ist das Jobcenter der zuständige Sozialhilfeträger.

Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente ermöglicht es, falls möglich, maximal 450€ hinzuverdienen und Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Die Voraussetzungen sind:

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  • Die Erwerbsfähigkeit liegt aus medizinischen Gründen unter drei Stunden am Tag. Als Grundlage für diese Feststellung wird eine leichte Bürotätigkeit angenommen, unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Beschäftigung.
  • Die Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind innerhalb der letzten fünf Jahren über einen Zeitraum von mindestens 36 Monate lang erfolgt. Die Höhe der Beiträge spielt dabei nur bezogen auf die Höhe der späteren Rente eine Rolle. Diese Beitragszahlungen können also auch mit einer geringfügigen Beschäftigung (450€-Job) aufrecht erhalten werden.

Bei Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente dürfen maximal 450€ hinzuverdient werden, wenn es gesundheitlich möglich ist. Die tägliche Arbeitszeit muss dabei unter drei Stunden bleiben. Fällt die Rente so niedrig aus, dass man damit das Existenzminumum nicht decken kann, dann ist das Grundsicherungsamt der zuständige Sozialhilfeträger.

Wege zur Erwerbsminderungsrente

Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, so gibt es mehrere Wege zur Erwerbsminderungsrente.

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  • Erwerbsminderungsrente beantragen

Grundsätzlich kann der Antrag vom Versicherten selbst gestellt werden. Bei der Antragstellung können professionelle Renteberater gegen ein Honorar hinzugezogen werden. Das empfehle ich, wenn zu erahnen ist, dass das Rentenverfahren möglicherweise nicht problemlos ablaufen wird. Das könnte zum Beispiel bei Vorliegen mehrerer Grunderkrankungen der Fall sein, die gemeinsam auf die gesundheitlichen Voraussetzungen einwirken. Oder auch, wenn beispielsweise ein unzutreffender Rehabericht vorliegt, der eine Erwerbsfähigkeit bescheinigt.

Bei jeder Rehamassnahme ermittelt die Rehaklinik auch eine medizinische Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Diese findet sich in den Abschlussberichten auf der letzten Seite wieder. Diese Empfehlung beruht auf der medizinisch begründeten Feststellung der Rehaärzte und ist ein Maßstab für die Rentenversicherung. Bei einer Reha ist es daher empfehlenswert, wenn der Versicherte seine Einschätzung zur eigenen Erwerbsfähigkeit immer wieder klar und deutlich in den Gesprächen mit den Ärzten und Therapeuten kommuniziert.

  • Aussteuerung durch die Krankenkasse.

Nach einer langen Phase der Krankschreibung, die sich über einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren aufgrund derselben Erkrankung erstreckt, können Versicherte zwangsweise in die Erwerbsminderungsrente geschickt werden. Näheres dazu gibt es hier in diesem Beitrag bei haufe.de.

Altersvorsorge privat absichern

Insgesamt wird dazu geraten die gesetzliche Altersrente mit einer privaten Vorsorge zu ergänzen. Unser Angebotsformular erfasst online deine Vorstellungen und vermittelt passende Angebote:

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Siehe zur privaten Absicherung auch diesen Beitrag:

Versicherungen bei chronischen Erkrankungen

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.