Zuschüsse für das behindertengerechte Bad (Umbau, Sanierung) sind an verschiedene Bedingungen geknüpft. Bei der Planung eines behindertengerechten Badumbaus sollte deswegen rechtzeitig geklärt werden ob das Badezimmer komplett rollstuhlgerecht umgebaut werden soll oder ob nur einzelne Elemente wie z.B. die Dusche behindertengerecht werden müssen.
Einige Zuschüsse sind zwingend an die Einhaltung der DIN-Normen für das barrierefreie Bauen gebunden, andere dagegen nicht. Daher habe ich diesen Beitrag dementsprechend aufgebaut. Insgesamt stelle ich sieben Möglichkeiten vor an Gelder heranzukommen. Mit der Krankenkasse (Hilfsmittel) sind es genau genommen sogar acht Möglichkeiten.
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Für das behindertengerechte Bad kommen also folgende Möglichkeiten für Zuschüsse in Frage:
- 1.1 Pflegekasse, Pflegeversicherung (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4180 €*)
- 1.2 Krankenkasse (einzelne Elemente und Hilfsmittel im Bad)
- 2. Stiftungen
- 3. Sozialhilfeträger bei Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II
- 4. Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum
- 5. kfw-Programme 159 und 455
- 6. Wohnbauförderprogramme (bis 10000 € in Bayern, bis 22000 € in Brandenburg, bis 5000 € in Hessen, bis 25000 € in Hamburg, bis 3060 € für’s Bad in Hamburg, bis 30% in Mecklenburg-Vorpommern, bis 20000€ in Sachsen.)
- 7. Kommunale Förderprogramme (Mannheim)
Die Möglichkeit die Umbaukosten von der Steuer abzusetzen beschreibe ich in einem eigenen Beitrag: Steuernachlass beim behindertengerechten Umbau.
Ein zweiter Beitrag zum Badezimmer geht auf normgerechte Maße für Dusche, Toilette und Waschbecken ein. Ein weiterer Beitrag behandelt den Steuernachlass beim behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastung.
Diese Förderungen gibt es auch ohne Einhaltung der DIN-Normen
Falls normgerechtes barrierefreies Bauen nicht notwendig oder nicht möglich ist, weil das Badezimmer beispielsweise zu wenig Platz bietet, kommen die Krankenkasse, die Pflegekasse, Stiftungen und der Sozialhilfeträger als Förderer in Betracht.
1.1 Krankenkasse

Problemlos ohne normgerechtes Bauen erhältlich ist die über eine Hilfsmittelverordnung von der Krankenkasse finanzierte Toilettensitzerhöhung, Stützklappgriffe, ein mobiler Duschhocker, eine Decken-Bodenstange oder ein Badewannenlift. Die ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels enthalten. Welche Griffe verordnungsfähig sind und eine Hilfsmittelnummer haben findet ihr in diesem Beitrag zum Thema Stützklappgriffe. Die Verordnung wird dann im Sanitätshaus abgegeben, welche diese bei der Krankenkasse einreicht. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse können die Hilfsmittel bestellt werden.
Oft werden die Kosten für solche Hilfsmittel im Badezimmer aus Unwissenheit selbst getragen. Wie immer gilt, dass zunächst immer erst die Verordnung ausgestellt werden muss, dann das Hilfsmittel von der Krankenkasse bewilligt werden soll und erst dann beschafft werden darf.
Was tun, wenn Umbauten nicht möglich sind? In diesem Beitrag findet ihr weitere Hilfsmittel für das Badezimmer: Hilfsmittel für das Bad: Barrierereduzierung
1.2 Pflegekasse, Pflegeversicherung – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4180 €*

Die Pflegekasse bzw. die Pflegeversicherung bezuschusst im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen einzelne Elemente beim Badumbau wie z.B. eine ebenerdige behindertengerechte Dusche, fest installierte Haltegriffe in Bad und Dusche, Standstützgriffe oder den Einbau einer höheren Toilette mit einem Zuschuss bis zu 4180€* (2024 sind es 4000€). Voraussetzung dafür ist die Feststellung eines Pflegegrades. Der Badumbau muß außerdem notwendig sein, um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen deutlich zu verbessern oder die Pflege zu erleichtern. Es wird ein Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. In der Regel muss z.B. die Sozialstation die Umbaumaßnahme schriftlich befürworten. Dazu bestätigt sie die Notwendigkeit der Maßnahme auf der Notwendigkeitsbescheinigung, einem Vordruck der Pflegekasse. Normalerweise reagieren die Pflegekassen bei den Bewilligungen schnell und unkompliziert mit einer Zusage, wenn durch den Badumbau Pflege oder Selbstständigkeit ermöglicht werden. Bei Pflegegrad 1 ist das jedoch nicht immer der Fall.
Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, kann der Zuschuss auch höher ausfallen.
Was noch über die wohnumfeldverbssernden Maßnahmen bezuschusst wird habe ich auf der Seite pflegegeld-info.de beschrieben.
2. Stiftungen
Auch die Zuschüsse durch einzelne Stiftungen sind nicht an die Normen für barrierefreies Bauen gebunden, sondern orientieren sich nach dem notwendigen Bedarf. Bei der Auswahl einzelner Stiftungen ist es wichtig darauf zu achten, ob die jeweilige Stiftung die Umbaumaßnahme prinzipiell überhaupt fördert und ob man zum berücksichtigten Personenkreis der jeweiligen Stiftung gehört (z.B. Rollstuhlfahrer oder an MS erkrankt). Stiftungen verlangen in der Regel, dass z.B. eine Beratungsstelle einen Bericht über die Situation verfasst und den Umbau befürwortet. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann können Stiftungen großzügige Förderer sein. Tipps zur Stiftungssuche findet ihr in diesem Artikel:
Behindertengerechtes Umbauen mit Stiftungen fördern
3. Sozialhilfträger

Wer von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II leben muss kann über die jeweilige zuständige Behörde, also das Amt für Grundsicherung oder das Jobcenter bzw. die Optionskommune einen Antrag auf einen behindertengerechten Umbau des Badezimmers stellen. Auch schriftliche Kostenvoranschläge sind notwendig. Allerdings sind die anderen hier genannten Förderungen vorrangig (bis auf die Stiftungen). Zuvor muss in der Regel nachgewiesen werden, dass keine andere barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht. Ein Mitarbeiter des örtlichen Gesundheitsamtes muss den Bedarf für den Umbau bestätigen. Der Sozialhilfeträger übernimmt nur die Kosten für die notwendigen Umbauten. Alle anderen Förderungen müssen mit ausgeschöpft werden.
4. Eingliederungshilfe
Genau wie die Sozialhilfeträger ist auch die Eingliederungshilfe nachrangig. Vorrangig müssen die anderen möglichen Hilfen in Anspruch genommen werden. Ab 2018 kann die Eingliederungshilfe unter dem Begriff “Leistungen für Wohnraum” Umbauten im Badezimmer übernehmen. Wie bei der Sozialhilfe betrifft das nur die aus gesundheitlichen Gründen absolut notwendigen Umbauten.
Es gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen, die deutlich über den Sozialhilfesätzen liegen. Der Antrag auf Leistungen für Wohnraum wird beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger gestellt. Siehe dazu auch den Beitrag Bundesteilhabegesetz: die wichtigsten Änderungen ab 2017.
Barrierefreies Bad nach DIN-Norm bauen
Für die Förderung durch Bundesländer, Kommunen und die KfW-Bank muss das Badezimmer nach den DIN-Normen für barrierefreies Bauen geplant werden. Eine Übersicht über einige wichtige Normen bieten wir hier.
5. KfW-Programme 159 und 455 (Altersgerecht Umbauen)

Die KfW bietet seit Ende 2014 zwei Programme für altersgerechtes Umbauen an. Man kann sich für einen Kredit (Programm 159) oder den Investitionszuschuss (Programm 455) in Höhe von bis zu 12,5 % der verbliebenen Kosten entscheiden. Wer eines der KfW-Programme oder einen Zuschuss aus einem Wohnbauförderprogramm (z.B. Bayern, Brandenburg, Hessen) in Anspruch nimmt muß beim Umbau des Badezimmers nach den Normen für barrierefreies Bauen planen.
Informationen zum Investitionszuschuss habe ich hier in einem kleinen Beitrag zusammengefasst: Programm 455 Altersgerecht Umbauen
Das KfW-Programm 159 wird bei der Hausbank beantragt, das Programm 455 direkt bei der KfW-Bank. Nähere Informationen zum Kredit hier bei der KfW: Programm 159 Altersgerecht Umbauen
6. Wohnbauförderprogramme der Bundesländer
Diese Programme beinhalten Zuschüsse bis 10000 € (Bayern) bzw. 22000 € (Brandenburg), 5000 € (Hessen). In Hamburg wird ein barrierereduziertes Bad mit bis zu 3060 € gefördert. Mecklenburg-Vorpommern fördert den Badumbau mit bis zu 30% der Kosten.
In diesen Beiträgen werden die Zuschussmöglichkeiten der Bundesländer näher beschrieben:
Wohnraumförderung für barrierefreies Bauen in Bayern
Wohnraumförderung für barrierefreies Bauen in Brandenburg
Barrierefreies Umbauen in Hessen
Barrierefreie Mietwohnungen in Hamburg
Wohnbauförderprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Der Modernisierungszuschuss in Schleswig Holstein wurde beendet
7. Kommunale Förderprogramme für barrierefreies Bauen
Auch vereinzelte Kommunen haben eigene Förderprogramme aufgelegt.
In Mannheim gibt es ein Städtisches Förderprogramm zur Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum. Die Stadt bezuschusst 10% der förderfähigen Kosten von mindestens 2500 €. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig. Das Merkblatt der Stadt Mannheim findet ihr hier.
Handwerker für den optimalen Badumbau finden
Gute Handwerker für den barrierefreien Badumbau zu finden ist nicht immer einfach. Wir haben einen Link zum Anfrageformular von pflege.de integriert, mit dem Ihr viel Zeit bei der Handwerkersuche sparen könnt. Nach ausfüllen des Formulars wird dich pflege.de anrufen und bis zu drei Firmen für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag nennen: Barrierefrei Baden und Duschen – Handwerker für Ihren optimalen Umbau finden
Einige Maße für normgerechtes Bauen im Überblick

Dieser Beitrag enthält einige Informationen über normgerechtes barrierefreies Bauen im Badezimmer:
Barrierefreies Bad Teil 2: einige Maße für normgerechtes Bauen im Überblick
* Der Betrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von 4180 € gilt ab dem Jahr 2025. Bis dahin gilt der Betrag von 4000€.