Kurz vor dem behindertengerechten Umbau eines Autos gibt es für Autofahrer noch einige Stolperfallen. Dieser Beitrag beschreibt wie TÜV und Führerscheinstelle ins Boot geholt werden. Die Reihenfolge ist entscheidend, ein häufiger Fehler besteht darin zuerst ein umgebautes Auto zu kaufen oder einen Umbau in Auftrag zu geben und sich erst dann um den Führerscheineintrag zu kümmern. In dem Fall ist Ärger vorprogrammiert, es gibt leider Betroffene, die damit sogar ihren Führerschein verloren haben.Angenommen, du hast die Kfz-Hilfe von einem der Rehaträger bewilligt bekommen und weißt eigentlich bereits genau was du benötigst. Im Idealfall hast du dich von einem Fachbetrieb für Autoumbauten beraten lassen und konntest eine Probefahrt mit den geplanten Fahrhilfen machen.
Vor dem Autoumbau benötigst du auch dann einen Termin beim TÜV oder der DEKRA. Dort machst du zusammen mit einem Gutachter eine Überprüfungsfahrt. Der TÜV/DEKRA-Gutachter schreibt dann ein Gutachten, welche Anpassungen aus seiner Sicht notwendig sind.
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Erst anhand dieses Gutachtens solltest du den Auftrag zur Autoanpassung geben. Denn die Umbauten müssen vom TÜV oder der DEKRA in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Solltest du dann kein Gutachten vorlegen können, kann es schwierig werden.
Wenn du selbst das Auto fährst, dann muss die Führerscheinstelle diese Besonderheiten in deinen Führerschein eintragen. Die Führerscheinstellen in Deutschland können im Zweifelsfall eine medizinische Begutachtung über die Fahreignung anordnen. Das kann z.B. auch aufgrund eines Hinweises des TÜV geschehen. Die Kosten dafür trägt der Inhaber des Führerscheins.
Wenn du dich an den hier beschriebenen Ablauf hälst, sollte jedoch nichts schiefgehen.
Habt ihr selbst schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht? Dann freue ich mich über euren Kommentar.
Foto: TÜV SÜD