Diesel-Fahrverbote nicht mit Merkzeichen aG, H oder BI

In immer mehr deutschen Städten werden die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid überschritten. Um die Gesundheit der Anwohner zu schützen sind laut Gesetz Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die Folge. Was gilt für Kraftfahrzeuge, mit denen Menschen mit Schwerbehinderung fahren oder gefahren werden?

Im Schwerbehindertenrecht sind bundesweit bereits seit vielen Jahren Ausnahmen für die Einfahrt in Umweltzonen geregelt, die bei bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gelten. Darum geht es in diesem Beitrag.


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Zeichen 270.1: Beginn einer Verkehrs­verbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone.

Fahrverbote in Umweltzonen gelten demnach nicht für Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), hilflos (Merkzeichen H) oder blind (Merkzeichen Bl) sind. Diese sind von Fahrverboten zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in Umweltzonen (Zeichen 270.1 StVO) befreit.

Umweltzonen dürfen in diesen Fällen auch ohne Plakette befahren werden. Auch eine Ausnahmegenehmigung ist nicht notwendig.

Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge sind mit den entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis somit vor Fahrverboten sicher.

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Wie das kontrolliert werden wird ist derzeit noch nicht vorhersehbar. In Hamburg kontrolliert die Polizei die Fahrzeuge in den betroffenen Straßen stichprobenartig. In einer entsprechenden Kontrolle sollte das Zeigen des Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, H oder BI zusammen mit der Zulassungsbescheinigung eine Weiterfahrt wermöglichen.

Der ADAC rät derzeit vom Kauf von Diesel-Fahrzeugen ab, denn selbst für die neuen Abgasnormen gibt es keine Garantie, dass man künftig damit in die Innenstädte fahren darf. Leider wird bei der Debatte meist nicht mehr darüber gesprochen, daß die Fahrverbote dazu dienen den Menschen vor den Abgasen seiner Autos zu schützen.

Quelle: ZBFS, Wegweiser für Menschen mit Behinderung, Seite 35.

Bildquelle: https://www.dvr.de/publikationen/downloads/verkehrszeichen.html

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.