Scooter

Elektromobil als Hilfsmittel

Ein E-Mobil (Elektromobil, Elektroscooter oder Seniorenmobil) kann wie ein Rollstuhl bei medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet und dann von der Krankenkasse bezahlt werden. Vor dem Ausstellen der Hilfsmittelverordnung durch den Arzt sollte man sich im klaren sein, welche Art E-Mobil für einen persönlich geeignet ist. Hier kann ein gutes Sanitätshaus weiterhelfen, welches berät und verschiedene Modelle zum Testen bereithält.


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Aber auch online kann mit Hilfe dieses Fragebogens der Bedarf geklärt werden. Nach ausfüllen des Formulars bekommt ihr unverbindlich drei Angebote für Elektromobile:

E-Mobil ist nicht gleich E-Mobil

Die größten Unterschiede bestehen in der Geschwindigkeit und in der Frage ob das Fahrzeug im Innenbereich oder im Außenbereich eingesetzt werden soll.

E-Mobile bis 6 km/h können ohne Versicherung gefahren werden, während die schnelleren Fahrzeuge ab 6 km/h bis zu 15 km/h eine Haftpflichtversicherung benötigen (wie ein Mofa). Wer mit dem E-Mobil über Feldwege und Wiesen fahren möchte sollte ein entsprechendes geländegängiges Modell wählen.

 

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Wer übernimmt die Kosten für Anschaffung und Wartung eines E-Mobils?

Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für das medizinisch notwendige Modell. Das ist in der Regel ein einfaches Modell mit maximaler Geschwindigkeit von 6 km/h, welches für feste, geteerte Wege gebaut wurde. Außerdem muss der Fahrer das Fahrzeug führen können. Kritisch ist die Kostenübernahme z.B. wenn starke Sehbehinderungen vorliegen. Wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, dann ist sie auch für die Stromkosten, Wartung (z.B. Reifen) und Reparaturen verantwortlich.

Aber auch das versorgende Sanitäthaus redet mit. In der Regel werden E-Mobile für den Außenbereich verwendet, also um zum Einkaufen oder zu Arztbesuch zu fahren.  Für die kalte Jahreszeit ist jedoch eine frostsichere Abstellmöglichkeit wichtig, denn die Akkus vertragen tiefe Temperaturen über mehrere Tage nicht gut. Die Akkus altern dann rapide und verlieren ihre Kapazität. Weil die Sanitätshäuser pauschale Verträge mit den Krankenkassen aushandeln, die auch die Wartung und den Akkutausch in die Verantwortung des jeweiligen Sanitätshauses übergehen lassen, ist der frostsichere Parkplatz ein wichtigeres Kriterium. Ein Sanitätshaus kann die Versorgung ablehnen, wenn das Hilfsmittel auch im Winter im Freien geparkt werden soll.

Das habe ich in diesem Beitrag über Elektrorollstühle erläutert:

Stromkostenübernahme durch die Krankenkasse

 

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.