Krankenfahrten sind ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung. Damit Krankenfahrten verordnet werden können und die Krankenkasse für die Kosten aufkommt, sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Erste Voraussetzung für Krankenfahrten mit dem Taxi oder einem Fahrdienst ist, dass die Krankenfahrt nicht mit dem eigenen Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist. Die Verordnung können Ärtzte und Psychotherapeuten ausstellen. Falls während der Fahrt eine medizinische Betreuung notwendig ist, kann die Fahrt auch mit dem Krankentransportwagen erfolgen.
Ambulante Behandlung: Krankenfahrten zum Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut und Weiteren
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen gelten Taxifahrten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. (Anmerkung d.R.: zum Arzt/Zahnarzt)
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen sind bei eingeschränkter körperlicher Mobilität per „Verordnung einer Krankenbeförderung“ möglich. Die ambulante Behandlung muss zwingend medizinisch notwendig sein und im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sein. Darunter fallen Behandlungen beim Arzt, jedoch keine Termine, bei denen nur Verordnungen abgeholt oder über Befunde gesprochen werden.Weiter lesen … Krankenfahrten zur ambulanten und stationären Behandlung