Ehe man sich selbst ein E-Mobil, einen Rollstuhl oder eine Rampe anschafft, sollte man klären, ob das benötigte Hilfsmittel nicht einfach von der Krankenkasse oder der Pflegekasse bewilligt haben kann.
Was ist bei gebrauchten Hilfsmitteln zu beachten?
Weiterhin ist zu beachten, dass Hilfsmittel, die einem von der Krankenkasse oder von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt wurden, nicht verkauft werden dürfen. Sie sind Eigentum der Kasse und sollten an die Kasse zurück gegeben werden, falls sie nicht mehr gebraucht werden.
Bevor man ein benötigtes Hilfsmittel selbst anschafft, sollte nochmal geprüft werden, ob nicht doch ein Leistungsanspruch auf das Hilfsmittel gegenüber der Krankenkasse bzw. Pflegekasse besteht. Gerade Elektromobile werden schnell einfach selbst gekauft, obwohl diese von der Krankenkasse oft unkompliziert genehmigt werden.Weiter lesen … Ein paar Worte zu gebrauchten Elektrorollstühlen, E-Mobilen und Hilfsmitteln