Thema: Krankenversicherung

Historischer Herd

Drei Wege zur Haushaltshilfe bei Krankheit oder Behinderung

Eine Haushaltshilfe kann eine große Entlastung sein, insbesondere wenn man krank ist oder aufgrund einer beginnenden Pflegebedürftigkeit seinen Haushalt nicht mehr so führen kann, wie man es gerne hätte. Insbesondere schwierige Arbeiten im Haushalt, wie Böden und Fenster putzen oder einkaufen fallen Menschen mit Handicap schwer oder sind nicht mehr möglich. Für die Finanzierung gibt es von Seiten der Pflegekasse und der Krankenkasse drei Möglichkeiten, die ich in diesem Beitrag beschreiben möchte.

Diesen Blogbeitrag habe ich im September 2023 aktualisiert, weil mittlerweile in 13 Bundesländern eine Möglichkeit der Abrechnung von Privatpersonen mit der Pflegekasse eingeführt wurde.

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Titelbild Rechtsberatung

Rechtsberatung per Online-Formular einholen und Rechtsmittel einlegen

Mich erreichen immer wieder Emails mit der Bitte um Hilfe. Oft geht es dabei um Beratung oder Rechtsauskünfte zum Sozialrecht. Ich selbst darf keine Rechtsberatung machen und verweise hierzu immer auf Beratungsstellen, Anwälte oder professionelle Rentenberater.

Bevor du zum Beispiel bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse etwas beantragst empfehle ich dir dich immer gründlich zu informieren. Wer sich schon vor der Antragstellung gut informiert, hat größere Chancen seinen Antrag so zu stellen, dass ihm stattgegeben wird. Das ist der Idealfall. Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich und spätestens dann rate ich dazu Hilfe heranzuziehen. Hier können Beratungsstellen hilfreich sein oder eine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

Zu einigen Themen findest du hier auf handicap-bazar oder unserer Seite pflegegeld-info.de viele wichtige Informationen. Für speziellere Auskünfte gibt es in den größeren Städten gute Beratungsstellen, z.B. Pflegestützpunkte, Beratungsstellen für bestimmte chronische Erkrankungen oder Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen. Facebook-Gruppen können meiner Einschätzung nach nur ein Ansatz für eine Recherche sein, weil hier jeder reinschreibt kann man sich leider nicht auf gesichertes Wissen stützen.

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Ablehnungen von Krankenkassenleistungen: Widerstand ist nicht zwecklos

Im Jahr 2017 veröffentlichte das IGES-Institut die Ergebnisse einer Studie mit dem Titel „Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“. Die Studie entstand im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Ein 155-seitiger Bericht über die Ergebnisse der Studie ist im Internet auf der Seite des IGES Instituts abrufbar. Die Zusammenfassung und die Handlungsempfehlungen an die Krankenkassen und die Gesundheitspolitik sind aufschlussreich. Hohe Erfolgsquoten bei den Widerspruchsverfahren der Patienten weisen darauf hin, dass die Erstentscheidungen bei vielen Krankenkassen nicht korrekt ablaufen. Der Bericht empfiehlt eine erweiterte Berichtspflicht für Krankenkassen, insbesondere über den Stand der Ablehnungen bei Hilfsmitteln. Ob wohl unsere Regierung dieser Empfehlung folgen wird?

Eine spannende weitere Empfehlung zielt auf die Genehmigungsfiktion ab. Das ist die Möglichkeit der Kostenerstattung (nach §13 Abs. 3a SGB V), wenn die Krankenkassen für ihre Entscheidungen zu lange auf sich warten lassen.

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Krankenfahrten zur ambulanten und stationären Behandlung

Krankenfahrten sind ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung. Damit Krankenfahrten verordnet werden können und die Krankenkasse für die Kosten aufkommt, sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Erste Voraussetzung für  Krankenfahrten mit dem Taxi oder einem Fahrdienst ist, dass die Krankenfahrt nicht mit dem eigenen Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist. Die Verordnung können Ärtzte und Psychotherapeuten ausstellen. Falls während der Fahrt eine medizinische Betreuung notwendig ist, kann die Fahrt auch mit dem Krankentransportwagen erfolgen.

Ambulante Behandlung: Krankenfahrten zum Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut und Weiteren

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen gelten Taxifahrten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. (Anmerkung d.R.: zum Arzt/Zahnarzt)

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen sind bei eingeschränkter körperlicher Mobilität per „Verordnung einer Krankenbeförderung“ möglich. Die ambulante Behandlung muss zwingend medizinisch notwendig sein und im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sein. Darunter fallen Behandlungen beim Arzt, jedoch keine Termine, bei denen nur Verordnungen abgeholt oder über Befunde gesprochen werden.Weiter lesen … Krankenfahrten zur ambulanten und stationären Behandlung

Mobile Rampen: hilfreiche Notlösung?

mobile RampeMit einer mobilen Rampe können Hindernisse wie z.B. ein bis zwei Treppenstufen für Rollstuhlfahrer und Leute mit Gehhilfen verringert werden. Auch für die Auffahrt in einen Kleinbus gibt es entsprechende Modelle. Bei einer Veranstaltung zum Welt MS-Tag 2017 hatte ich die Gelegenheit verschiedenen Leuten über eine solche Rampe zu helfen. Im Vorfeld dieser Erfahrung begann ich mich genauer über mobile Rampen zu informieren. Wie man auf dem Foto sieht befand sich die Rampe von ca. 1,80 Meter Länge in einem historischen Gebäude und sollte zwei Treppenstufen (ca. 40 cm Höhenunterschied) überbrücken. Jeder der Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer benötigte dabei sehr viel Hilfestellung. Auf die Steigung kommt es an, dieser Beitrag gibt dazu ein paar Anhaltspunkte.Weiter lesen … Mobile Rampen: hilfreiche Notlösung?

Das Bild zeigt einen Hygienesitz auf einer Badewanne.

Hilfsmittel für das Bad: Barrierereduzierung

Beim Thema Behinderung ist die barrierefreie Gestaltung des Badezimmers und des WC‘s eine der wichtigsten Umbaumaßnahmen. Sind die räumlichen Möglichkeiten vorhanden, dann ist ein Umbau noch an finanzielle Herausforderungen geknüpft. Damit haben wir uns schon in diesem Beitrag zum behindertengerechten Badezimmer gewidmet.

Was ist aber, wenn ein Bad oder WC nicht umzubauen ist, weil z.B. der Platz oder das Geld fehlt? Für diesen Fall wollen wir hier vorstellen, welche Hilfsmittel wenigstens Hindernisse reduzieren können. Gerade bei den im Bad notwendigen Hilfsmitteln ist die Zuständigkeit von Kranken- und Pflegekasse sehr unterschiedlich geregelt. Deswegen verweisen wir darauf, welche Stelle die jeweiligen Hilfsmittel finanzieren kann.Weiter lesen … Hilfsmittel für das Bad: Barrierereduzierung

Scooter

Elektromobil als Hilfsmittel

Ein E-Mobil (Elektromobil, Elektroscooter oder Seniorenmobil) kann wie ein Rollstuhl bei medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet und dann von der Krankenkasse bezahlt werden. Vor dem Ausstellen der Hilfsmittelverordnung durch den Arzt sollte man sich im klaren sein, welche Art E-Mobil für einen persönlich geeignet ist. Hier kann ein gutes Sanitätshaus weiterhelfen, welches berät und verschiedene Modelle zum Testen bereithält.

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Elektrischer Rollstuhl: Versorgung, Wartung plus Stromkostenerstattung durch Krankenkasse

Rollifahrer im expressionistischen Styl gemaltBei der Versorgung mit einem neuen Rollstuhl und dessen Antrieb stellen sich oft viele Fragen. Welcher Typ Rollstuhl wird benötigt und wofür soll er eingesetzt werden – welche Anbauteile werden gebraucht – übernimmt die Krankenkasse das gewählte Modell – was mache ich, wenn die Krankenkasse ablehnt – wer übernimmt die Kosten für Strom und Wartung des Rollstuhls.

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