In Brandenburg kann für den barrierefreien Umbau der Wohnung ein Zuschuss von bis zu 26000 € beantragt werden. Der behindertengerechte Umbau von vorhandenem Wohnraum wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg gefördert. Gefördert werden Haushalte, deren Mitglieder wegen der Schwere der Behinderung bauliche Umbaumaßnahmen benötigen. Als Nachweis dienen der Schwerbehindertenausweis und der Feststellungsbescheid.
Alle Umbauten müssen nach der Norm für barrierefreies Wohnen umgesetzt werden. Sitz-Treppenlifte werden nicht bezuschusst.
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