Immer wieder stelle ich fest, daß zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung ein Informationsdefizit besteht. Viele Betroffene sind der Ansicht, daß eine gesetzliche Krankenversicherung Menschen mit einer chronischen Krankheit ablehnen kann. Das ist nicht der Fall.
Ein Wechsel der Krankenkasse kommt meiner Einschätzung nach vor allem dann in Betracht, wenn immer wieder Hilfsmittel oder Rehamaßnahmen abgelehnt werden. Hier unterscheiden sich einzelne Krankenkassen trotz gleicher gesetzlicher Grundlage durchaus voneinander. Welche Krankenkasse bei chronischer Krankheit gute Leistungen bietet, könnt ihr am ehesten im Gespräch mit eurem Arzt oder in einer Selbsthilfegruppe erfahren.
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Der Wechsel ist sehr einfach, wenn es um die gesetzliche Krankenversicherung geht. Die Kündigungsfrist für die alten Kasse beträgt zwei Monate zum Monatsende, die Mindestlaufzeit der Krankenversicherung beträgt 18 Monate. Innerhalb der Kündigungsfrist muss bei der neuen Krankenkasse die Mitgliedschaft beantragt werden. Vorhandene Hilfsmittel werden von der neuen Krankenkasse übernommen und verbleiben beim Versicherten.
Und bei privater Krankenversicherung?
Hier ist ein Wechsel nur schwer oder gar nicht möglich. In der privaten Krankenversicherung gibt es aber seit 2009 die Basistarife, deren Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sein müssen. Dies ermöglicht es auch den privat Versicherten, deren Verträge z.B. keine Rehamaßnahmen oder Ergotherapie vorsehen, ihre Versicherungsbedingungen ohne Wechsel zu einem anderen Versicherer zu verändern. Unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel in den Basistarif möglich ist, erläutert das Bundesministerium für Gesundheit auf seinem Internetauftritt.