Der Schwerbehindertenausweis bringt dem Besitzer einige Nachteilsausgleiche. Diese Nachteilsausgleiche sollen die Nachteile, die die vorliegende Erkrankug oder Behinderung mit sich bringt, ein Stück weit ausgleichen. Den Schwerbehindertenausweis gibt es ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50; hierbei wird nicht mehr von Prozent gesprochen. Der GdB wird bereits ab einem GdB von 20 vergeben und beträgt maximal 100. Zusätzlich können bestimmte Merkzeichen vergeben werden, die sich ebenfalls nach den vorhandenen Einschränkungen richten.
Nachfolgend stelle ich zwei Tabellen bereit, die einen schnellen Überblick über die Nachteilsausgleiche in Abhängigkeit von den Merkzeichen und dem GdB geben.
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Übersicht über den GdB und die dazugehörigen Rechte
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Übersicht über die nach GdB zunehmenden Nachteilsausgleiche
ab 20 | GdB ab 30 / 40 | ab 50 | ab 60 | ab 70 | ab 80 | ab 90 | ab 100 |
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Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich | Eigenschaft der Schwerbehinderung | ||||||
Steuerfreibetrag: 384 | Steuerfreibetrag: 620 Euro bei GdB 30 und 860 Euro bei GdB 40 | Steuerfreibetrag: 1.140 Euro | Steuerfreibetrag: 1.420 Euro | Steuerfreibetrag: 1.780 Euro | Steuerfreibetrag: 2.120 Euro | Steuerfreibetrag: 2.460 Euro | Steuerfreibetrag: 2.840 Euro |
Kündigungsschutz und arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung | Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben: Kündigungsschutz - Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche - Freistellung von Mehrarbeit - Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung - Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst | ||||||
Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste | begleitende Hilfe im Arbeitsleben | ||||||
Sonderregelungen für gleichgestellte Lehrer nach § 8 bayerische Lehrerdienstordnung | Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bayerische Lehrerdienstordnung | ||||||
ermässigte Grundsteuer bei Rentenkapitalisierung nach BVG | |||||||
Vorgezogene Altersrente bzw. Pensionierung | |||||||
Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst | |||||||
Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher/teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege: 1.500 | |||||||
GdB ab 30 / 40 | ab 50 | ab 60 | ab 70 | ab 80 | ab 90 | ab 100 | |
Schutz bei Kündigung der Wohnung | |||||||
Förderung der Anpassung von Miet- und Eigentumswohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung durch Vergabe von Darlehen (mehr Infos über Zuschüsse) | |||||||
Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden | |||||||
Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern | |||||||
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten | |||||||
Freibetrag bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.000 Euro | |||||||
Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung) | |||||||
Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung maximal 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen | |||||||
Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 Euro/km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz | |||||||
Ermäßigte BahnCard, Preisermäßigung bei Erwerb der BahnCard 25 oder 50 | |||||||
vorzeitige Verfügung über Bausparkassen bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz | |||||||
GdB ab 30 / 40 | ab 50 | ab 60 | ab 70 | ab 80 | ab 90 | ab 100 |
Die GdB-Tabelle zeigt den Grad der Behinderung (GdB) mit Nachteilsausgleichen bei einem GdB von 20 bis 100 ab dem Jahr 2022. Je höher der GdB, desto mehr Nachteilsausgleiche gibt es. Die Nachteilsausgleiche werden mit dem Grad der Behinderung aufsteigend mehr und deshalb kommen zu den in der jeweiligen Tabellenspalte des GdB zugeordneten Nachteilsausgleichen die weiter rechts stehenden hinzu.
Übersicht über wichtige Merkzeichen und die dazugehörigen Rechte
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Übersicht zu den Merkzeichen und wichtigen Rechten
aG | Bl | G | Gl | H | RF | VB/EB | B |
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Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke | Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke (wird kostenlos ausgestellt) | Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke (wird kostenlos ausgestellt) | Ermäßigung des Rundfunkbeitrags | Freifahrt und Kraft fahrzeugsteuerbefreiung in Besitzstandsfällen | Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson und eines Hundes im öffentlichen Personennah und Fernverkehr | ||
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung | Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 Euro/km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz | Recht auf Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden | Kraftfahrzeugsteuerbefreiung | Ermäßigung der Telefongebühren bei einigen Telekommunikationsunternehmen | |||
Anerkennung der Kfz Kosten für bis zu 15.000 km: 0,30 Cent je km = 4.500 Euro | Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 Cent= 900 Euro | Anerkennung der Kfz Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 Cent je km = 4.500 Euro | |||||
Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern (aG, G, H, Bl, Gl) | |||||||
aG | BI | G | GI | H | RF | VB/EB | B |
In vielen Gemeinden kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen | |||||||
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung, Behindertenparkplatz | |||||||
Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung (mehr Infos, externer Link) | |||||||
Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen | Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen | ||||||
Kraftfahrzeughilfe unter bestimmten Voraussetzungen | |||||||
Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr | Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung, Behindertenparkplatz der Begleitperson im internationalen Eisenbahnverkehr | Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr | |||||
Mehrbedarfserhöhung von 17 % bei der Sozialhilfe bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung | Steuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag: 7400 Euro | Mehrbedarfserhöhung von 17 % bei der Sozialhilfe bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung | Steuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag: 7400 Euro | ||||
BI | |||||||
Portofreie Beförderung von Blindensendungen: siehe Deutsche Post | |||||||
Gewährung von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Blindengeld (mehr Infos, externer Link) | |||||||
Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen | |||||||
Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Blindenschrift u. ä. | |||||||
In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer | |||||||
aG | BI | G | GI | H | RF | VB/EF | B |
Diese Tabelle enthält folgende Merkzeichen
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- Bl – blinde und sehbehinderte Menschen
- G – Gehbehinderung
- Gl – Gehörlos
- H – Hilflos
- RF – Rundfunkbefreiung
- VB/EB – versorgungsberechtigt/entschädigungsberechtigt
Das Merkzeichen 1. Kl habe ich aus Gründen der Übersicht nicht in die Tabelle aufgenommen. Es erlaubt die Benutzung der 1.Wagenklasse mit Fahrscheinen 2.Klasse für Schwerkriegsbeschädigte mit Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70, wenn ihr körperlicher Zustand die ständige Unterbringung in der 1. Klasse erfordert.
Titelbild: ZBFS