Der Pauschalbetrag für behinderte Menschen ist die bekannteste Steuererleichterung. Mit diesem Pauschalbetrag sollen alle krankheitsbedingte Kosten im Rahmen der Einkommen- und Lohnsteuer berücksichtigt werden. Bei der Einkommenssteuer können unter Umständen noch weitere finanzielle Belastungen geltend gemacht werden. Ab dem Veranlagungsjahr 2021 gibt es weitere Steuerentlastungen, die ich unten zusammengestellt habe.
Behindertenpauschalbetrag ab 2021
Grad der Behinderung von | Pauschbetrag in EUR |
---|---|
20 | 384 |
30 | 620 |
40 | 860 |
50 | 1140 |
60 | 1140 |
70 | 1780 |
80 | 2120 |
90 | 2460 |
100 | 2840 |
Außergewöhnliche Belastungen
- Behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag ab 2021
Der Pauschalbetrag für Fahrtkosten wird ab 2021 als außergewöhnliche Belastung anerkannt:
-
- 900€ Pauschalbetrag bei GdB 80 oder ab GdB 70 und Merkzeichen G
- 4500€ Pauschalbetrag Merkzeichen aG, Bl oder H
Siehe dazu diesen Beitrag zu den steuerlichen behinderungsbedingten Änderungen 2021
- Pflege-Pauschalbetrag ab 2021
Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 gibt es bei Pflegebedürftigkeit einen Pflege-Pauschalbetrag ab Pflegegrad 2:
-
- Pflegegrad 2: 600€
- Pflegegrad 3: 1100€
- Pflegegrad 4 oder 5: 1800€
Siehe dazu ebenfalls diesen Beitrag zu den steuerlichen behinderungsbedingten Änderungen 2021
- Behindertengerechter Umbau als außergewöhnliche Belastung
Zum Steuernachlass beim behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastung habe ich einen eigenen Beitrag verfasst. Es führt zwei Urteile des Bundesfinanzhofs auf, die die Kosten für einen behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Das Gericht begründete das Urteil, dass der Kläger aufgrund der schweren Behinderung den Umbau zwangsläufig benötigte und diese „unausweichlich“ waren, damit in er seinem Haus weiterhin mobil sein und dort leben konnte.
- Haushaltshilfe
Die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe können steuerlich geltend gemacht werden. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu 20% der jährlichen Rechnungssumme von der Steuer abgesetzt werden. Die mögliche maximale Steuerentlastung ist aber auf 4000€ begrenzt.
Kraftfahrzeugsteuer
- vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer mit den Merkzeichen aG, H und Bl
- 50% Ermässigung auf die Kfz-Steuer mit den Merkzeichen die Merkzeichen G und Gl
siehe dazu den Beitrag zur Kfz-Steuerermässigung
Steuermerkblatt und Steuertipps für Menschen mit Behinderung
Der Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) gibt jedes Jahr ein aktuelles Steuermerkblatt heraus, welches alle Steuervorteile zum Thema Behinderung auf vier Seiten zusammenfasst. Es richtet sich an Familien mit behinderten Kindern und an Arbeitnehmer mit Behinderung.
Hier steht das aktuelle Steuermerkblatt zum Download bereit: Steuermerkblatt des bvkm
Auch das Bayerische Finanzministerium gibt eine aktuelle übersichtliche Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ heraus.