Stützgriffe sind immer wieder ein Thema beim barrierefreien Badezimmer. Leider ist es sehr unübersichtlich geregelt, welche Griffe die Krankenkasse übernimmt und was nicht. Grund genug für eine Recherche und einen aktualisierten und ergänzten Beitrag zum Thema.
Die Pflegekasse kann im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen fest montierbare Stützgriffe für das barrierefreie Bad und WC oder das Waschbecken finanzieren. Gleiches gilt für Haltegriffe in der Dusche. Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Die Krankenkasse kommt dagegen als Kostenträger in Betracht, wenn es um mobile Griffe oder Stützklappgriffe für das WC oder das Waschbecken geht.
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Stützklappgriffe für WC und Waschbecken
Oft werden die Kosten für diese Griffe aus Unwissenheit selbst getragen oder im Rahmen anderer Zuschüsse einberechnet. Da ein qualitativ hochwertiger Stützklappgriff für die Toilette leicht 500 € kostet, lohnt sich der Weg über die Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist, dass der Klappstützgriff eine Hilfsmittelnummer hat. Das könnt ihr selbst über die Datenbank rehadat herausfinden. Die Suche von Rehadat ergibt bei meinem Versuch 12 Ergebnisse für verordnungsfähige Stützklappgriffe mit Hilfsmittelnummern.
Ein weiterer Tipp ist eine Boden-Deckenstange, die zwischen Fußboden und Decke geklemmt wird und als Aufstehhilfe genutzt werden kann. Laut Hersteller muss jedoch Boden und Decke aus Beton bestehen. Sie ist ebenfalls als Hilfsmittel gelistet und kann per Verordnung von der Krankenkasse finanziert werden. In Rehadat habe ich hier eine Boden-Deckenstange gefunden, es gibt aber noch weitere Modelle,
Auch mobile Haltegriffe, Badewannenlifte und Toilettensitzerhöhungen zählen zu den Hilfsmitteln und können über eine ärztliche Verordnung von der Krankenkasse übernommen werden. Da auf der Verordnung die exakte Bezeichnung der Hilfsmittel angegeben werden muss, ist es sinnvoll sich von einem Sanitätshaus beraten zu lassen.
Wie immer gilt, dass zunächst immer erst die Verordnung ausgestellt werden muss, dann das Hilfsmittel von der Krankenkasse bewilligt werden soll und erst dann beschafft werden darf.
Fest montierte Haltegriffe im Bad
Fest montierte Griffe dagen zählen nicht zu den Hilfsmitteln und müssen entweder selbst gekauft oder über andere Zuschußformen finanziert werden. Wie das geht, wird in diesem Beitrag zum barrierefreien Bad, den DIN-Normen und den davon abhängigen Zuschüssen beschrieben: