Tagespflege ab 2025 bis 2085€ monatlich zusätzlich zum Pflegegeld

Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann damit ein bestimmter Teil der Kosten für eine stationäre Tages- oder Nachtpflege bezahlt werden. Diese Leistung kann die ambulante Pflege zu Hause ergänzen und pflegende Angehörige entlasten.


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Die Tagespflege ermöglicht es somit zu Hause zu wohnen und einen Teil des Tages oder die Nacht in einem Pflegeheim zu verbringen. Pflegeheime, die eine Tagespflege anbieten, werben mit gemütlichen Gemeinschaftsräumen, Tagesgestaltung und Angeboten. Üblicherweise holt und bringt ein hauseigener Fahrdienst die Tagesgäste.

Die Tagespflege wird zusätzlich zum Pflegegeld für die häusliche Pflege bewilligt. Damit ist die Tagespflege für zahlreiche Betroffene interessant, denn die Kosten werden bis zu den für die einzelnen Pflegegrade festgelegten Beträgen übernommen.

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Nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Sachleistungen der Tagespflege:

Pflegesachleistung Tagespflege, teilstationär
Pflegegrad 1 2 3 4 5
bis 2024 monatlich 689€ 1298 € 1612€ 1995€
ab 2025 monatlich 721€ 1357€ 1685€ 2085€

 

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.