Wer einen Treppenlift, Plattformlift, Hublift oder gar einen Aufzug benötigt, wird mit sehr hohen Kosten konfrontiert. Umso wichtiger wird das Wissen um mögliche Zuschüsse und Förderungen. Kosten einsparen lassen sich bei der Anschaffung eines gebrauchten Treppenlifts, bis zu 50 % Ersparnis versprechen manche Firmen. Welche Zuschüsse es gibt, darüber informiert dieser Beitrag. Außerdem werden hier die Unterschiede zwischen den einzelnen Lifttypen erläutert und ihr findet Tipps zum Kauf eines gebrauchten Treppenlifts .
Zuschüsse
Je nach Situation kommen folgende Zuschüsse in Frage, die unten im Beitrag näher erklärt werden:
- Pflegekasse
- Rehabilitationsträger: Teilhabe am Arbeitsleben
- Stiftungen
- Sozialhilfeträger: Grundsicherung/ALG II
- Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum
- KfW-Programme 159 und 455B
- Wohnbauförderprogramme
Die Möglichkeit die Umbaukosten von der Steuer abzusetzen beschreibe ich hier in einem eigenen Beitrag: Steuernachlass beim behindertengerechten Umbau.
Folgende Absätze gehören ebenfalls zum Thema Zuschüsse und Treppenlifte dazu:
Zuschüsse für Lifte und Aufzüge
1. Pflegekasse: wohnumfeldverbessernde Leistungen
Die Pflegekasse bezuschusst im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen den Einbau eines Treppenlifts, einen Plattform- oder Hublift mit einem Zuschuss bis zu 4180 €* (2024 noch 4000€). Voraussetzung dafür ist die Feststellung eines Pflegegrades. Eine weitere Bedingung ist, dass sich die pflegerische Situation des Antragstellers durch die Maßnahme verbessert oder sich die Abhängigkeit von Hilfspersonen durch die Maßnahme verringert. Auch hier wird ein Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. In der Regel muss z.B. die Sozialstation die Umbaumaßnahme schriftlich befürworten. Dazu bestätigt sie die Notwendigkeit der Maßnahme auf der Notwendigkeitsbescheinigung, einem Vordruck der Pflegekasse. Normalerweise reagieren die Pflegekassen bei den Bewilligungen schnell und unkompliziert mit einer Zusage. Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, kann der Zuschuss auch höher ausfallen. Näheres findet ihr im Beitrag über die Förderung von Wohngemeinschaften.
2. Teilhabeleistungen am Arbeitsleben
Wer berufstätig ist hat mit den Teilhabeleistungen am Arbeitsleben eine gute Möglichkeit den Einbau eines Lifts oder eines Aufzugs komplett gefördert zu bekommen. Voraussetzung ist, dass damit eine Barriere auf dem Weg zur Arbeit beseitigt wird. Der Umbau kann mit bis zu 40000 € bezuschusst werden, was dem Wert eines kleineren Aufzugs entspricht. Mehr dazu habe ich in diesen beiden Beiträgen zusammengefasst:
Teilhabe am Arbeitsleben – Wohnungshilfe für barrierefreies Bauen
Teilhabe am Arbeitsleben – Technische Hilfen und Hilfsmittel am Arbeitsplatz
3. Stiftungen
Auch Zuschüsse durch einzelne Stiftungen sind möglich, wenn man die Kosten selbst nicht tragen kann. Bei der Auswahl einzelner Stiftungen ist es wichtig darauf zu achten, ob die jeweilige Stiftung die Umbaumaßnahme prinzipiell überhaupt fördert und ob man zum berücksichtigten Personenkreis der jeweiligen Stiftung gehört (z.B. Rollstuhlfahrer oder an MS erkrankt). Stiftungen verlangen in der Regel, dass z.B. eine Beratungsstelle einen Bericht über die Situation verfasst und den Umbau befürwortet. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann können Stiftungen großzügige Förderer sein.
In der Stiftungssuche auf www.stiftungen.org könnt ihr selbst nach mildtätigen Stiftungen suchen.
4. Sozialhilfeträger
Wer auf Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist kann über die jeweilige zuständige Behörde, also das Amt für Grundsicherung oder das Jobcenter bzw. die Optionskommune einen Antrag auf einen behindertengerechten Umbau stellen. Auch schriftliche Kostenvoranschläge sind notwendig. Allerdings sind die anderen hier genannten Förderungen vorrangig (bis auf die Stiftungen und die KfW-Programme). Zuvor muss in der Regel nachgewiesen werden, dass keine andere barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht. Ein Mitarbeiter des örtlichen Gesundheitsamtes muss den Bedarf für den Umbau bestätigen.
5. Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum
Genau wie die Sozialhilfeträger ist auch die Eingliederungshilfe nachrangig. Vorrangig müssen die anderen zur Verfügung stehenden Hilfen in Anspruch genommen werden. Ab 2018 kann die Eingliederungshilfe unter dem Begriff “Leistungen für Wohnraum” notwendige Umbauten in der Wohnung übernehmen. Es gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen, diese liegen über den Sozialhilfesätzen. Der Antrag auf Leistungen für Wohnraum wird beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger gestellt. Siehe dazu auch den Beitrag Bundesteilhabegesetz: die wichtigsten Änderungen ab 2017.
6. KfW-Bank
Wer den KfW-Kredit 159 (Programm 159 Altersgerecht Umbauen) oder den Investionszuschuss der KfW (Programm 455B) in Anspruch nimmt muss ebenfalls die Normen für barrierefreies Bauen einhalten. Das Programm 159 wird bei der Hausbank beantragt, das Programm 455B direkt bei der KfW.
Nähere Informationen zum Kredit hier bei der KfW: Programm 159 Altersgerecht Umbauen
Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 12,5% und maximal 6250 € der förderfähigen Gesamtkosten, wenn der KfW Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird. Für einzelne barriererreduzierende Maßnahmen beträgt die Zuschusshöhe bis zu 10% bei maximal 5000 €. Informationen zum Investionskostenzuschuss findet ihr hier hier in einem eigenen Beitrag: Programm 455B Altersgerecht Umbauen
7. Zuschuss aus einem Wohnbauförderprogramm
Wer eines der Wohnbauförderprogramme in Anspruch nimmt muß sich beim Einbau eines Liftes an den Normen für barrierefreies Bauen orientieren. Dies betrifft insbesondere die Ein- und Ausstiegsbereiche. Hier muss ausreichend Platz für Wende- und Bewegungsflächen vorhanden sein.
Befindet sich der Lift im Außenbereich muß das angeschlossene Wegenetz vor und nach dem Lift entsprechend breite Wege und Wendekreise aufweisen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können in Bayern bis zu 10000 € Zuschuss herauskommen. Hamburg gibt sogar bis zu 20000 € für Aufzüge. Das Förderprogramm in Brandenburg vergibt jedoch keine Zuschüsse für Sitztreppenlifte, sondern nur für Hub- und Plattformlifte. In Hessen sind für Lifte bis zu 6000 € möglich. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit bis zu 30% der Kosten. Das Förderprogramm in Sachsen fördert Treppenlifte im Innenbereich mit bis zu 20000€.
In diesen Beiträgen werden die Zuschussmöglichkeiten der Bundesländer beschrieben:
Wohnraumförderung für barrierefreies Bauen in Bayern
Wohnraumförderung für barrierefreies Bauen in Brandenburg
Barrierefreies Umbauen in Hessen
Förderung für barrierefreie Mietwohnungen in Hamburg
Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern
Näheres zu allen hier genannten Förderungen findet ihr in diesem Beitrag über Barrierefreies Bauen – Zuschüsse und Förderungen.
Die drei einzelnen Lifttypen
Treppenlift
Innerhalb der Wohnung wird in der Regel der klassische Treppenlift eingesetzt. Es gibt aber auch Modelle für den Außenbereich. Ein Treppenlift kann gerade Strecken und Kurven überwinden. Ein klarer Nachteil ist, dass man sich umsetzen muß und man dafür entweder die entsprechenden körperlichen Fähigkeiten braucht oder man auf die Hilfe einer zweiten Person angewiesen ist. Wirkliche Barrierefreiheit sieht anders aus.
Eine wirkliche Fehlinvestition kann der Treppenlift sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Benutzers verschlechtert und der Lift möglicherweise nicht mehr benutzt werden kann.
Plattformlift
Der Plattformlift ist im Gegensatz zum Treppenlift für Rollstuhlfahrer ohne die Hilfe anderer Personen verwendbar. Oft wird er nur für gerade Treppen angeboten, es gibt aber auch Modelle für kurvige Treppen, z.B. vom österreichischen Hersteller Ascendor.
Der Lift bildet eine befahrbare Plattform, die einen Rollstuhlfahrer aufnimmt und ihn die Treppe nach oben befördert. Plattformlifte gibt es für den Außen- und Innenbereich.
Hublift
Ein Hublift unterscheidet sich vom Plattformlift darin, daß er seinen Benutzer senkrecht nach oben heben kann. Auch der Plattformlift kann ohne Hilfspersonen bedient werden. Hublifte werden oft außen eingesetzt, um relativ geringe Höhenunterschiede wie z.B. wenige Treppenstufen vor der Haustüre zu überwinden, wenn der Platz für eine Rampe nicht ausreicht.
In anderen Fällen ist ein Hublift eine elegante Lösung um z.B. einen barrierefreien Zugang über einen Balkon zu schaffen. Der Hublift im Bild ist auch mit einem Regenschutz ausgestattet. Hublifte können größere Lasten aufnehmen, das Befahren mit einem E-Mobil ist kein Problem.
Gebrauchte Treppenlifte
Mit dem Kauf eines gebrauchten Treppenlifts könnt ihr auf der Materialkostenseite sparen. Leider ist der Kauf eines gebrauchten Lifts nur in manchen Fällen sinnvoll und das hängt davon ab, um welchen Lifttyp es geht:
- Wird ein Treppenlift oder Plattformlift für ein gerades Treppenhaus ohne Kurven benötigt, kann ein Gebrauchtkauf eine günstige Lösung sein.
- Auch bei Hubliften ist ein gebrauchtes Gerät eine Lösung, wenn es die notwendige Hubhöhe schafft. Diese kann vom Hersteller innerhalb ihrer maximal möglichen Grenzen individuell eingestellt werden.
Mehr dazu in diesem Beitrag: Treppenlift und Co. gebraucht kaufen
Verschiedene gebrauchte Lifte findet ihr auf der Hilfsmittelbörse von handicap-bazar und bei den ebay Kleinanzeigen. Auch über das Angebotsformular unseres Kooperationspartners können gebrauchte Treppenlifte gekauft werden.
* Der Betrag in Höhe von 4180 € gilt ab dem Jahr 2025. Bis dahin gilt der Betrag von 4000€.