In Brandenburg kann für den barrierefreien Umbau der Wohnung ein Zuschuss von bis zu 26000 € beantragt werden. Der behindertengerechte Umbau von vorhandenem Wohnraum wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg gefördert. Gefördert werden Haushalte, deren Mitglieder wegen der Schwere der Behinderung bauliche Umbaumaßnahmen benötigen. Als Nachweis dienen der Schwerbehindertenausweis und der Feststellungsbescheid.
Anzeige
Alle Umbauten müssen nach der Norm für barrierefreies Wohnen umgesetzt werden. Sitz-Treppenlifte werden nicht bezuschusst.
Der maximale Zuschuss teilt sich auf in bis zu 12000 € für bauliche Maßnahmen und weitere 14000 € für den Einbau von höhenüberwindenden Hilfsmitteln (z.B. Plattformlifte, Rampen) und automatischen Türöffnern. Jeder Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg informiert über die Förderung und stellt die Antragsformulare bereit: https://www.ilb.de/
Außerdem bestehen zusätzlich die in unserem Beitrag beschriebenen Zuschussmöglichkeiten für barrierefreies Bauen.
Der Beitrag wurde am 21.11.21 aktualisiert.