Landesprogramm Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern

Das Bild zeigt einen Plattformlift.Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2015 das Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand aufgelegt. Das Programm endet am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Bewilligung ist von der Haushaltssituation des Landes abhängig.

Gefördert werden Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen in und an Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen und barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum.


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Personenaufzüge und Lifte in Mietwohnungen

Gefördert  werden  bauliche  Maßnahmen  zur  Nachrüstung  von  barrierefreien Personenaufzügen,  Treppenliften  oder  anderen  Liften  an  oder  in  Wohngebäuden  mit  Miet- und  Genossenschaftswohnungen.  Die  Personenaufzüge  müssen  von  allen  Wohnungen  im Gebäude und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus stufenlos erreichbar sein. Ist  dies  nicht  möglich,  können  auch  Zwischengeschosse  erschlossen werden.

Für Aufzüge und Lifte beträgt der Zuschuss bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 198 000 Euro je Personenaufzug oder Lift, jedoch höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben von bis zu 33000 € je Haltepunkt.

Barrieren reduzierende Anpassungsmaßnahmen bei Eigentum
Die Förderung betrifft  bauliche  Maßnahmen  zur Reduzierung  von  Barrieren  im selbst genutzten Wohneigentum. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 15 000 Euro je Wohnung. Die Ausgaben für die baulichen Maßnahmen müssen mindestens 1000 € betragen. Die Anpassungsmaßnahmen müssen nach den DIN Normen für barrierefreies Bauen ausgeführt werden.

In der Richtlinie zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sind unten stehende Bereiche aufgeführt:

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– Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen, Räumen innerhalb von Wohnungen und von Freisitzen
-Nachrüstung von Personenaufzügen, Treppenliften oder anderen Liften
-Ausstattungsverbesserungen von Treppenanlagen

Dusche ebenerdig-Anpassung zur Gewährleistung von notwendigen Bewegungsflächen
-Verbreiterung von Türdurchgängen
-Barrieren reduzierender Umbau von Bädern

Bei Eigenheimen mit zwei Wohnungen, von denen eine durch den Eigentümer selbst genutzt wird, sind Umbauten in beiden Wohnungen förderfähig.

 

Bewilligungsstelle, Antragstellung

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Anträge werden vom Vermieter bzw. Eigentümer an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale gestellt und sind hier erhältlich:

Zur Internetseite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern

 

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus begrenzt das Förderprogramm auf folgende Städte und Gemeinden:

1. Oberzentren sind die Städte:

Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald.

2. Mittelzentren sind die Städte:

Anklam, Bad Doberan, Bergen auf Rügen, Demmin, Grevesmühlen, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Ribnitz, Damgarten, Teterow, Ueckermünde, Waren (Müritz), Wismar, Wolgast.

3. Grundzentren sind die Städte und Gemeinden:

Altentreptow, Bad Kleinen, Bad Sülze, Barth, Binz, Boizenburg, Brüel, Burg Stargard, Bützow, Crivitz, Dargun, Dassow, Dömitz, Ducherow, Dummerstorf, Eggesin, Feldberger Seenlandschaft, Ferdinandshof, Franzburg/Richtenberg, Friedland, Gadebusch, Garz auf Rügen, Goldberg, Gnoien, Graal, Müritz, Grabow, Gützkow, Heringsdorf, Jarmen,, Klütz, Krakow am See, Kröpelin, Kühlungsborn, Laage, Löcknitz, Loitz, Lubmin, Lübtheen, Lübz, Lüdersdorf, Malchin, Malchow, Marlow, Mirow, Neubukow, Neukloster, Neustadt, Glewe, Plau am See, Penzlin, Putbus, Rechlin, Rehna, Rerik, Reuterstadt Stavenhagen, Röbel (Müritz), Sagard, Samtens, Sanitz, Sassnitz, Satow, Schönberg, Schwaan, Sellin/Baabe, Strasburg (Uckermark), Sternberg, Tessin, Torgelow, Tribsees, Warin, Wesenberg, Wittenburg, Woldegk, Zarrentin, Zingst, Zinnowitz.

Weitere Zuschusstöpfe erläutern wir hier:

Behindertengerechtes Bauen – Zuschüsse und Förderungen

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.